Der Gemeinderat sei im Jahr 2019 selbst zum Schluss gekommen, dass der Wintergartenumbau nicht bewilligt werden könne, solange kein neuer Dienstbarkeitsvertrag vorliege, welcher insbesondere die Grenzabstände regle. Da dies bis heute nicht der Fall sei, könne der Wintergarten nicht bewilligt werden. Zudem habe der Gemeinderat in seinem Entscheid vom 24. Januar 2022 festgehalten, dass es sich beim geplanten Ersatz der Fenster des Wintergartens um eine bewilligungsfreie Sanierung handle, da an den festen Bestandteilen des Wintergartens nichts geändert werde.