die vom Beschwerdeführer tatsächlich zu tragenden Anschlusskosten auf ungefähr Fr. 4'857.15 (34'000:7) pro EGW. Diese liegen deutlich unter dem Referenzwert von Fr. 8'400.— pro EGW, welcher vom Verwaltungsgericht im Urteil VGE vom 14. Dezember 2023 (WBE.2023.38), S. 20, als nachvollziehbar und vertretbar bezeichnet wurde. Dementsprechend erweist sich der Anschluss der Parzelle an die öffentliche Kanalisation als zumutbar. Der Einwand des Beschwerdeführers, der Anschluss sei unverhältnismässig, ist unbegründet. 5.4