Die Kosten von rund Fr. 34'000.— werden weder vom Beschwerdeführer beanstandet noch bestehen Hinweise auf eine fehlerhafte Berechnung: Die Kosten setzen sich zusammen aus dem zu erwartenden Erschliessungsbeitrag (Aufwendungen für eine mechanisch biologische Einzelkläranlage [§ 18 Satz 3 des Reglements zur Erschliessungsfinanzierung der Gemeinde Q._____ vom 1. Dezember 2022]) sowie die um 30 % reduzierten Anschlussgebühren (§ 18 Satz 4 des Erschliessungsfinanzierungsreglements).