Der Entscheid des Gemeinderats vom 22. Februar 2021 ist mit den entsprechenden vereinbarten Inhalten – namentlich den in den Bauplänen angebrachten Textfeldern – in Rechtskraft erwachsen. Die formelle Rechtskraft einer Verfügung oder eines Rechtsmittelentscheids bedeutet, dass die Anordnung von den Betroffenen nicht mehr mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann und somit grundsätzlich nicht abänderbar ist. Formell rechtskräftige Verfügungen und Rechtsmittelentscheide sind rechtsbeständig, das heisst inhaltlich grundsätzlich unabänderlich;