– Im Sinne der Funktionstheorie liegt öffentliches Recht vor, wenn die Norm unmittelbar die Besorgung von Staatsaufgaben durch das Gemeinwesen ordnet. Kriterium hier bildet das Vorliegen einer Staatsaufgabe sowie die Tatsache, dass – wenigstens auch – das Gemeinwesen Normadressat ist. – Die modale Theorie stellt auf die Art der Sanktion bei Normverstössen ab. Ist sie öffentlich-rechtli- cher Natur (namentlich mit Verwaltungszwang verbunden), so ist es auch die zugrundeliegende Verhaltensnorm."