Sie hätten eine massiv störende Wirkung auf die Nachbarparzelle, was mit dem Vergleichsvertrag und der gestützt darauf erteilten Baubewilligung vom 22. Februar 2021 gerade verhindert werden sollte. Es sei unklar, was mit dem "Begrünungskonzept an der Ostfassade" überhaupt gemeint sei. Es werde auch nicht klar dargestellt, worin die Unterschiede zum mit der Baubewilligung vom 22. Februar 2021 angepassten Grünflächenplan bestehe. Es scheine festzustehen, dass die Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern hinter dem Knick des Hallenneubaus vollständig weggelassen respektive teilweise reduziert werden solle, womit ein wesentlicher Teil des Sichtschutzes wegfallen würde.