Wenn der Haupteingang beim 2. Notausgang an der Ostfassade vor dem Aufenthaltsraum zu liegen käme, würde auf dem Plattenweg Tag und Nacht ein ständiges Kommen und Gehen stattfinden. Es existiere keine Rechtsgrundlage, den vereinbarungs- und baubewilligungswidrigen Haupteingang an der Ostfassade nachträglich zu bewilligen, zumal die Bauherrschaft bis heute weder ein Betriebskonzept noch einen Lärmschutz- und Lichtschutznachweis vorgelegt habe.