Im fraglichen Bereich seien gemäss dem Plan "Grundriss Sozialräume, 1. Projektänderung, 1:100" vom 6. November 2020 ausschliesslich und vereinbarungsgemäss Fluchtwege (Notausgänge) bewilligt worden, welche vom Innern des Hallenneubaus ins Freie führen würden. Die im Plan "Gesamt Situation vom 19. Januar 2021" enthaltenen Textfelder, welche einen klaren Bezug zum Lärmschutz (Verbot der Aussenbereiche für Personen, Verbot von technischen Anlagen ausserhalb vom Baukörper, Führung von Zu- und Ableitungen über das Dach) und zum Lichtschutz (Gewährleistung der Verdunklung) aufweisen würden, stünden der Bewilligungsfähigkeit