Ebenso verstosse die "Beschreibung der Notausgänge" der zum Beschluss erhobenen Vereinbarung, da sie auch nicht in den Planunterlagen vom 17. November 2020 und 19. Januar 2021 eingezeichnet sei. In den vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 bewilligten Bauplänen sei beim strittigen Standort der neue Haupteingang bei einem der Notausgänge klarerweise nicht enthalten. Im fraglichen Bereich seien gemäss dem Plan "Grundriss Sozialräume, 1. Projektänderung, 1:100" vom 6. November 2020 ausschliesslich und vereinbarungsgemäss Fluchtwege (Notausgänge) bewilligt worden, welche vom Innern des Hallenneubaus ins Freie führen würden.