Folgerichtig könne die Baubewilligung für die anbegehrte Projektänderung nicht erteilt werden. Der angefochtene Beschluss vom 13. November 2023 sei daher – abgesehen von der Einleitung eines separaten Bussverfahrens – aufzuheben. Die Baubewilligung vom 22. Februar 2021 sei damit mitsamt den bewilligen Planunterlagen vorbehaltlos und in allen Teilen umzusetzen und zu vollstrecken, was auch die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bzw. die Beseitigung der rechtswidrigen Bauten und Anlagen beinhalte.