2023/0049 betreffe eine Projektänderung zum Baugesuch 2020/039 und beinhalte die Wegführung 2 von 10 Ost, die Hallenaussenbeleuchtung sowie die Begrünung. In Tat und Wahrheit gehe es der Bauherrschaft darum, im Rahmen einer nachträglichen Projektänderung ihre in mehrfacher Hinsicht in Abweichung zum Vergleichsvertrag vorgenommenen Bauten zu legalisieren. Im Resultat würde sich die Bauherrschaft dadurch im Nachhinein sämtlicher Verpflichtungen entledigen, welche sie im Rahmen der gütlichen und vom Gemeinderat zum Beschluss erhobenen Einigung eingegangen sei.