Gestützt auf diesen Vergleichsvertrag sei die Einwendung zurückgezogen und die Baubewilligung am 22. Februar 2021 vom Gemeinderat mitsamt den angepassten Planunterlagen erteilt worden. Der Gemeinderat habe damit den zwischen der Bauherrschaft und der Einwenderin abgeschlossenen Vergleichsvertrag in rechtsverbindlicher Weise in das öffentliche Recht überführt, woran er gebunden sei. Mit der Baubewilligung vom 22. Februar 2021 sei ein Sachentscheid zwischen den Parteien in das öffentliche Recht überführt worden, was im Rahmen der Dispositionsmaxime zulässig sei.