Nach langen und zähen Verhandlungen sei zwischen den Parteien (Bauherrschaft sowie Einwenderin) und unter Mitwirkung des Regionalzentrums Bau und Planung eine gütliche Einigung erzielt worden. Diese sei in den angepassten Planunterlagen mit Textfeldern an den betreffenden Orten festgehalten worden, die der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit seinem Kürzel versehen habe und dem Regionalzentrum Bau und Planung mit Schreiben vom 25. November 2020 respektive vom 10. Februar 2021 retourniert habe. Gestützt auf diesen Vergleichsvertrag sei die Einwendung zurückgezogen und die Baubewilligung am 22. Februar 2021 vom Gemeinderat mitsamt den angepassten Planunterlagen erteilt worden.