Die Einwenderin wird für diese Frage auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Zusammengefasst ist der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde zur Prüfung verpflichtet, ob die Bauten und Anlagen gemäss Baugesuch mit dem einschlägigen öffentlichen Recht vereinbar sind. Ist das der Fall, hat die Baugesuchstellerin Anspruch darauf, dass die bauliche Veränderung bewilligt wird." 1.2