Der Gemeinderat versteht die Kritik der Einwenderin. Er weiss, dass die von der Einwenderin erwähnte gütliche Einigung der Baugesuchstellerin den Weg zum Erhalt der Baubewilligung eröffnet hat: Die Einwenderin hat gestützt auf die von ihr mit der Baugesuchstellerin getroffene privat rechtlichen Vereinbarung ihre Einwendung zurückgezogen. Der Gemeinderat hat die vereinbarten Projektänderungen auf die Bewilligungsfähigkeit geprüft und die Bewilligungsfähigkeit bejaht und entsprechend der am 22. Februar 2021 […] nachgesuchten Baubewilligung inklusive der vereinbarten Projektänderungen erteilt.