Somit liegt eine Situation vor, bei der auch die Minderheit der Lehre keine Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den Eintretensvoraussetzungen anbringt. Die genannten Fallgruppen für ein Nichteintreten auf ein Ausstandsbegehren gelten daher insofern als in Rechtsprechung und Lehre unumstritten. […] 10 von 11 8. Kosten