Was die Rechtsabteilung BVU betrifft, ist auf Folgendes hinzuweisen: Planbeschwerden werden von den Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung BVU instruiert. Regelmässig werden sie durch die sich stellenden Fragen in der Vorprüfung nicht konfrontiert (die Abteilung Raumentwicklung hat dazu eigene juristische Mitarbeitende) und gelten daher nicht als vorbefasst. Es kann ihnen nicht allein deshalb die Unparteilichkeit abgesprochen werden, weil sie ebenfalls dem BVU angehören, dessen Abteilung Raumentwicklung sich mit der Vorprüfung und Beratung im Sinn von § 23 BauG befasst hat.