6 von 11 In Fällen mit klar querulatorischen Begehren antwortet die Rechtsabteilung BVU mitunter nur mit einem Brief, so als ein Beschwerdeführer den Ausstand des ganzen Departements beantragte, weil ein Mitglied des Gemeinderats der betroffenen Gemeinde hauptberuflich in einer nicht in das Verfahren involvierten Abteilung des Departements arbeitete (Schreiben vom 5. Oktober 2020). Im gleichen Verfahren stellte der Beschwerdeführer ferner eine unsinnige Strafanzeige gegen die verfahrensleitende Person, um so eine Befangenheit des Departements erreichen zu können.