Diese weitreichende Rechtsfolge ergibt sich nicht explizit aus dem Gesetz, sondern aus der Rechtsprechung und erfordert daher Grenzen, damit nicht eine Partei letztlich bzw. faktisch eigenmächtig ein Verfahren mit einem einfachen Antrag massiv verzögern, eine ganze Behörde lahmlegen oder gar einen Wechsel der Zuständigkeit der Instanz erzwingen kann, alles zulasten der anderen Parteien oder der betroffenen öffentlichen Interessen.