In einem (wie beim Verwaltungsgericht bis Anfang 2021 üblich) mit Leitsatz in den AGVE publizierten Urteil hielt es dazu fest (Entscheid des Verwaltungsgerichts [VGE] vom 10. Februar 2021 [WBE.2020.310]): "Aufsichtsbehörde über die kantonale Verwaltung, d.h. die Departemente, ist der Regierungsrat." Der Fall betraf den Ausstand eines Sachbearbeiters der Rechtsabteilung BVU, die im Namen des Departements BVU über die Beschwerde zu entscheiden hatte. Die Begründung dazu besteht aus einem einzigen Satz: "Aufsichtsbehörde über die kantonale Verwaltung, d.h. die Departemente, ist der Regierungsrat (vgl. § 90 Abs. 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980)."