Die Zonenkonformität ist aber genauso aufgrund der mangelnden Zwecksicherung nicht gegeben. Alleine mit der Bezeichnung als "Seniorenwohnungen" in der Baubewilligung von 2013 ist die Zweckbindung noch nicht sichergestellt. So wird in Erwägung III. 3.1 der Baubewilligung ausgeführt, dass die in den Genossenschaftsstatuten festgehaltene Absicht, im Mehrfamilienhaus Seniorenwohnungen bereitzustellen, nicht bedeuten müsse, dass diese permanent nur von Senioren bewohnt werden dürften. § 2 der Statuten der Wohnbaugenossenschaft "Im Zentrum" lautet denn auch wie folgt: