Ein derart pauschaler Verweis auf ein Merkblatt kann keinesfalls als Verfügung der Sichtzonen im Einzelfall gelten. Ohne Definition, wie sich die einzuhaltenden Sichtzonen im konkreten Fall bemessen, was entweder in Form eines die Sichtzonen ausweisenden Plans oder zumindest der Definition der einzuhaltenden Werte erfolgen kann, kann nicht von einer Verfügung der Sichtzone im Einzelfall gesprochen werden. Eine solche Auflage ist hierfür schlicht zu wenig konkret (vgl. RRB 2022-000949 vom 16. August 2022, Erw. 2.4.5). Dies kann in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Einhaltung der fraglichen Auflage mit dem bewilligten Projekt gar nicht möglich ist, umso weniger gelten.