Wie erwähnt, wird die Sicht aufgrund des Lattenzauns vorliegend nicht nur an einer Stelle behindert, sondern bei zwei Ausfahrten und einer Kreuzung. Statt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit würde das vorliegend folglich erforderliche Spiegelmeer daher vielmehr zu Verwirrung und Unsicherheit bei den Verkehrsteilnehmenden führen. Der Einsatz von Spiegeln fällt damit vorliegend als ungeeignete Massnahme ausser Betracht.