Zu berücksichtigen ist schliesslich, dass Fussgänger und der leichte Zweiradverkehr (Fahrräder, Motorfahrräder) im Spiegel schwer erkennbar sind, was gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gemeindestrassen auch als Schulweg für die Kinder im betroffenen Quartier dienen, die Montage eines Spiegels erst recht als ungeeigneten Massnahme erscheinen lässt. Hinzu kommt sodann, dass vorliegend eine Vielzahl an Spiegeln erforderlich wäre, um die erforderlichen Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Wie erwähnt, wird die Sicht aufgrund des Lattenzauns vorliegend nicht nur an einer Stelle behindert, sondern bei zwei Ausfahrten und einer Kreuzung.