Was den Einsatz von Verkehrsspiegeln anbelangt, so ergibt sich aus der einschlägigen Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) 40 273a "Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene" vom März 2019, dass Verkehrsspiegel nur bei ausserordentlichen Verhältnissen aufgestellt werden dürfen, wenn keine anderen Massnahmen mehr möglich sind, wobei der Einsatz von Verkehrsspiegeln bei Neuanlagen grundsätzlich unzulässig ist, da die erforderlichen Sichtweiten bei Neuanlagen in der Regel mit entsprechenden planerischen oder betrieblichen Massnahmen sichergestellt werden können.