Auch im Hinblick auf die Fussgänger- und insbesondere die Schulwegsicherheit ist der geschlossene Lattenzaun negativ zu bewerten. Je nachdem, wo sich Kinder oder allgemein Fussgängerinnen und Fussgänger im Bereich des Lattenzaun bewegen, können diese nicht oder eventuell zu spät erkannt werden. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, sind die Verkehrsteilnehmenden darauf angewiesen, dass sie sich frühzeitig sehen können. […]" [Abbildung 1: Visualisierung der massgeblichen Sichtzonen bei den Grundstücksausfahrten (Parzellen aaa und ccc)]