Gefordert sind jedoch mindestens 25 m. Auch im Knotenbereich S-Weg/R-Strasse erschwert der Lattenzaun die Erkennbarkeit der Verkehrsteilnehmenden untereinander. Auch in diesem Fall, und ebenfalls gemäss Messungen aus dem AGIS, kann von einer Knotensichtweite von rund 10 m oder weniger ausgegangen werden. Gefordert wären jedoch mindestens 20 m. Mit den Sichteinschränkungen steigt die Unfallgefahr, welche als hoch eingestuft werden muss.