14 von 18 Der Lattenzaun verhindert die erforderlichen Sichtweiten bei den Ausfahrten der privaten Parzellen Nr. aaa und ccc auf die Gemeindestrassen. Je nachdem, wo die Fahrzeuge auf den Vorplätzen der genannten Parzellen abgestellt sind, beträgt die Sichtweite auf die Gemeindestrassen nur wenige Meter. Gemäss Messungen aus dem AGIS gehen wird davon aus, dass die Knotensichtweite (A) im besten Fall rund 10 m oder sogar weniger beträgt. Gefordert sind jedoch mindestens 25 m.