"Die Sichtzone ist gemäss Merkblatt "Sicht an Knoten und Ausfahrten" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (abrufbar unter www.ag.ch Suchbegriff "Ausfahrten") zu gewährleisten." 6.3.2.2 Fachbericht Zu der Frage der Einhaltung der Sichtzonen durch den erstellten geschlossenen Lattenzaun hat die Beschwerdeinstanz im vorliegenden Verfahren einen Fachbericht der kantonalen Fachstelle (Abteilung Tiefbau, Verkehrsmanagement) eingeholt. Die kantonale Fachperson hat den Sachverhalt in ihrem Fachbericht vom 11. Juni 2024 wie folgt beurteilt: