Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (Abs. 2). Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei Baumreihen, Zäunen, mehreren Masten usw. der Abstand untereinander genug gross ist, so dass aus den verschiedenen Blickwinkeln keine sichthemmende Wandwirkung entstehen kann (vgl. Erläuterungen, S. 6). In Bezug auf die Sichtverhältnisse verfügte die Abteilung C._____ der Stadt Q._____ in der Baubewilligung vom 30. Juni 2022 folgende Auflage (vgl. Beschlussziffer 3.4):