6'750.–. Hinzu kommen allenfalls noch zusätzliche Materialien wie Pfosten, Querstreben, Schrauben und Befestigungen. Vor dem Hintergrund des Gesagten und gestützt auf eigene Erfahrungswerte geht das BVU für die Erstellung der Stützmauer und dem Lattenzaun von Kosten von maximal Fr. 20'000.– (eher weniger) aus, wobei die Arbeitskosten darin bereits enthalten sind. Dass sich die reinen Versetzungskosten für die Stützmauer und den Lattenzaun daher auf rund Fr. 9'000.– bis Fr. 10'000.– belaufen, ist plausibel. Gegenteiliges wird von der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdegegner jedenfalls nicht geltend gemacht.