10 von 18 Voraussetzung für eine erleichterte Ausnahmebewilligung im Unterabstand von Strassen ist das Vorliegen einer "untergeordneten" Baute oder Anlage. Als Beispiel für untergeordnete Bauten erwähnt das Gesetz Klein- und Anbauten. Aufgrund der bloss beispielhaften Erwähnung der Klein- und Anbauten steht vorab fest, dass auch andere Bauten und Anlagen untergeordnet sein können.