7 von 18 Erstellung einer Stützmauer mit aufgesetztem Lattenzaun um ein Bauvorhaben von geringer Bedeutung handelt, bedarf es somit der Auslegung von § 61 BauG, wozu vertiefte Rechtskenntnisse erforderlich sind. Dass dies einem Laien nicht zumutbar ist, braucht nicht weiter begründet zu werden. Sodann ist es selbst für die involvierte Behörde nicht immer leicht zu beurteilen, ob ein Bauvorhaben von geringer Bedeutung vorliegt, weshalb im Zweifelsfall das ordentliche Verfahren gewählt werden sollte. Von einem offensichtlichen oder zumindest leicht erkennbaren Mangel kann jedenfalls nicht die