Am 10. Mai 2023 fand eine Besprechung zwischen der Beschwerdeführerin und der Abteilung C._____ statt. Dabei hielt der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin im Wesentlichen fest, dass die Verkehrssicherheit das Problem darstelle und die Baubewilligung wegen Nichteinhaltung der Strassenabstands zu widerrufen und ein neues Baugesuch öffentlich aufzulegen sei (vgl. auch angefochtener Entscheid, Ziffer I.4.).