Mit Eingabe vom 20. März 2023 wandte sich die Beschwerdeführerin deshalb schriftlich an den Stadtrat und machte geltend, die Einfriedung sei wegen Unterschreitung des Strassenabstands und Einschränkung der erforderlichen Sichtzonen rechtswidrig. Sie forderte den Stadtrat auf, die Beseitigung der illegalen Bauten anzuordnen. Zudem wies sie darauf hin, dass für diese Bauten offensichtlich kein Baugesuch eingeholt worden sei, da sie als auswärtige Grundeigentümerin hätte informiert werden müssen. Am 10. Mai 2023 fand eine Besprechung zwischen der Beschwerdeführerin und der Abteilung C._____ statt.