In Fällen, in denen zwar eine Baubewilligung vorliege, diese aber mit einem Verfahrensmangel behaftet sei, weil der Nachbar zu Unrecht nicht in das Verfahren einbezogen worden sei, könne der Nachbar gestützt auf § 65 Abs. 2 VRPG die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen (§ 66 Abs. 1 VRPG). Das Wiederaufnahmebegehren sei innert drei Monaten, nachdem die gesuchstellende Person vom Wiederaufnahmegrund Kenntnis erhalten habe, schriftlich mit Antrag und Begründung bei der letzten Instanz, die entschieden habe, einzureichen (§ 66 Abs. 1 VRPG). Die Baubewilligung sei am 30. Juni 2022 von der Abteilung C._____ erteilt worden.