6 von 7 Umstand, dass selbst das REL nicht die Erstellung eines durchgehenden Baukörpers wie dem vorliegend vorgesehenen verlangt, sondern für die fragliche Parzelle von zwei Gebäuden ausgeht und die entsprechenden "Repräsentative[n] raumbildende[n] Fassade[n]" entsprechend festlegt. Mit einer derartigen, dem REL entsprechenden Konzeption wäre die Einhaltung der Gesamthöhe trotz der leichten Hanglage auch mit einem Satteldach ohne Weiteres möglich. Der entsprechende Hinweis des Gemeinderats auf das REL stösst bereits insofern ins Leere.