Die dabei angestellten Überlegungen resultieren mithin nicht aus dem besonderen Geländeverlauf. Dies zeigt sich auch darin, dass keinerlei Überlegungen zum Übergang des abweichend festgelegten Terrains zum natürlichen Terrain in der Umgebung angestellt wurden. Es ist nicht einmal klar, in welchem Bereich das massgebende Terrain effektiv abweichend festgelegt wurde. So lassen sich den bewilligten Plänen Geländesprünge im Bereich der Parzellengrenzen von bis zu 3,5 m (nordwestlicher Grenzbereich [vgl. Plan Südostfassade] zum angrenzenden massgebenden Terrain entnehmen. Das umliegende Terrain wurde in die Überlegungen in keiner Weise miteinbezogen;