4 von 7 Möglichkeit zur abweichenden Festlegung des massgebenden Terrains um ein ausnahmsweise in Anspruch zu nehmendes Instrument handelt. Das Konkordat nennt dafür planerische oder erschliessungstechnische Gründe. Gründe des Hochwasserschutzes können beispielsweise verlangen, dass dauernd auf einem höheren als dem natürlich gewachsenen Geländeverlauf gebaut wird, weil das natürliche Terrainniveau gefährdet ist.