4.2.3 Der Gemeinderat macht geltend, die Bauparzelle grenze unmittelbar an die Dorfzone. Auf der Parzelle stehe heute ein grosses altes Bauernhaus, parallel zur R-Strasse mit Satteldach. Im Räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinde Q._____ sei denn auch für den Gemeinderat verbindlich festgehalten, unter anderem diese Parzelle an den Ortskern anzubinden.