Mit einer Flachdachlösung, inklusive Attika, wären die Höhenvorgaben der BNO eingehalten. Diese Lösung sei vom Architekten in einer Vorstudie vorgeschlagen und von der Gemeinde aufgrund der Dachgestaltung zurückgewiesen worden. Den weiteren Kriterien der Ortsbildung und der Positionierung des Baukörpers hätte jedoch in der Folge entsprochen werden können. Dabei sei der Bau von der R-Strasse abgerückt worden, zum Vorteil des Beschwerdeführers. Dies ergebe einen erheblich grösseren Abstand zur betroffenen Nachbarparzelle, welcher gemäss dem Strassenabstand nicht erforderlich sei.