Er hielt in seiner Eingabe einzig fest, dass er "Einspruch" gegen das vorliegende Bauvorhaben erhebe und begründete dies mit der durch das Bauvorhaben bewirkten Beschattung seiner Solaranlage. Anlässlich der Einwendungsverhandlung vom 7. Juli 2023 wurden durch den mittlerweile beigezogenen Rechtsanwalt zudem weitere Themen kritisiert (Terrain, Höhe des Gebäudes, Anordnung Besucherparkfelder) bzw. vorbehalten (Ausnützung, Geschosshöhen) und nunmehr der explizite Antrag formuliert, das Baugesuch sei vollumfänglich abzuweisen (vgl. Aktennotiz der Einwendungsverhandlung vom 14. Juli 2023; Präsentation von D._____ vom 7. Juli 2023).