4 von 5 Wohnräume zu schaffen sind, soweit die Grösse der Parzelle dies zulässt. Wie im Einzelnen die Überbauung zu erfolgen hat, darf die Bauherrschaft innerhalb der raumplanerischen Vorgaben selber entscheiden. Der Verzicht auf konkretisierende Details sichert der Bauherrschaft den gebotenen Gestaltungsspielraum. 4.5 In Bezug auf die Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahme lässt sich Folgendes festhalten: