Der Gemeinderat verlangt eine "zonenkonforme Überbauung" innert einer Frist von 10 Jahren. Was unter "zonenkonformer Überbauung" zu verstehen ist, gibt der Gemeinderat nicht weiter vor. Die Baupflicht hat zum Zweck, der Hortung von Bauland entgegenzuwirken. Das Bauland soll verflüssigt und überbaut oder zur Überbauung (durch Dritte) freigegeben werden. Verlangt ist demnach, dass auf der Parzelle entsprechend den Zonenvorschriften für die W2 Hauptbauten zu erstellen und