Kriterien für die Beurteilung können sein die Lage des Grundstücks, die Dauer der Einzonung und das Angebot an verfügbarem Bauland an der spezifischen Lage (vgl. dazu das kantonale Merkblatt W6a "Baupflicht für die Gemeinden" [im Internet: www.ag.ch/raumentwicklung > Innenentwicklung > Werkzeugkasten 6]).