Das Grundstück hat eine Grösse von 15'970 m2 und liegt in der Zone W2 mit einer maximalen Ausnutzung von 0,4 (§§ 10 und 12 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO]). In nächster Nähe befindet sich die Schulanlage R._____. Für das Gebiet besteht eine Sondernutzungsplanpflicht (vgl. § 6 Abs. 1 BNO). Den entsprechende Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) für diese und die weiter nordwestlich gelegene Parzelle bbb hat die Gemeinde am 16. November 2015 erlassen (Erschliessungsplan "Parzellen aaa/bbb").