Die Erschliessung im S-Weg mit den Anschlüssen für die Feinerschliessung bis in die Parzelle aaa sei bereits vorhanden. Das Erschliessungskonzept für die Parzelle aaa habe der Gemeinderat am 22. März 2021 genehmigt. Auch wenn die Begründung eher knapp sein mag, genügt sie doch den Anforderungen. Dies gilt umso mehr, als die Vorinstanz die Erbengemeinschaft über die beabsichtigte Baupflicht zweimal vorinformiert und ihnen ermöglicht hat, dazu Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit hat diese indessen nicht Gebrauch gemacht, und sie hat im vorinstanzlichen Verfahren keine Einwände erhoben. 2.3