Der Gemeinderat begründete seinen Entscheid damit, dass die Bauzonengrösse dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entspreche. Daraus ergebe sich das öffentliche Interesse an der zonengemässen Überbauung. Überdies sei bereits im Vertrag mit dem Erblasser von Januar 2002 die Überbauung der Parzelle aaa innert 10 Jahren zur Pflicht gemacht worden. Die Parzelle liege direkt bei der Schulanlage R._____, in einem wichtigen Gebiet, was die grosse Nachfrage nach Bauland bestätige. Die Erschliessung im S-Weg mit den Anschlüssen für die Feinerschliessung bis in die Parzelle aaa sei bereits vorhanden.