Im Übrigen legt der Beschwerdeführer selbst dar, dass der Aushub zwar damals erfolgt sei, jedoch nicht, wie vom Gemeinderat behauptet, ohne Bewilligung. Vielmehr sei dieser im Zusammenhang mit der Erneuerung der Werkleitungen sowie der Abdichtung der Kellerwand und des Grundwassertanks erfolgt, wofür eine Baubewilligung vom 28. Januar 2013 (Baugesuch Nr. 12–67) vorliege.