Entsprechend erweist sich für die Berechnung der Geltungsdauer des gesamten Bauprojekts inklusive der Projektänderung die Rechtskraft der Genehmigung der Projektänderung als massgebend. Nachdem die Genehmigung der Projektänderung am 12. August 2019 erfolgte und der Beschwerdeführer keinen Entscheid des Gemeinderats verlangte, wurde die Projektgenehmigung 10 Tage nach deren Zustellung an den Beschwerdeführer und damit im Falle der Zustellung [...] am Folgetag frühestens am 24. August 2019 rechtskräftig (vgl. vorstehend Erwägung 2.1).